revDSG und Newsletter: Was Schweizer KMU 2026 beachten müssen
Du willst einen Newsletter starten, aber die Rechtslage verunsichert dich. Hier steht, was beim Versand an Schweizer Empfänger wirklich gilt: Einwilligung, Double-Opt-in, Pflichtangaben und die häufigsten Fehler, die du leicht vermeidest.
Darf ich diese Leute überhaupt anschreiben?
Du hast eine Liste, ein Tool und etwas zu sagen. Was dich trotzdem bremst, ist die Unsicherheit: Darf ich diese Leute überhaupt anschreiben? Brauche ich für jeden Kontakt eine schriftliche Einwilligung? Und gilt jetzt das Schweizer Gesetz oder die DSGVO? Diese Fragen sind der Grund, warum viele KMU ihren Newsletter ewig aufschieben. Dabei ist die Lage übersichtlicher, als sie wirkt.
Eine Vorbemerkung: Das hier ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei heiklen Fällen fragst du eine Fachperson. Aber für den Start reicht ein klares Grundverständnis, und genau das bekommst du hier.
Welches Recht überhaupt gilt
Für dich als Schweizer Unternehmen sind zwei Dinge relevant. Erstens das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), in Kraft seit September 2023. Es regelt, wie du Personendaten bearbeitest, also auch E-Mail-Adressen. Zweitens das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das den Versand von Massenwerbung regelt. Die meisten Newsletter fallen unter beides.
Sobald du Empfänger in der EU hast, kommt die DSGVO dazu. Praktisch heisst das: Wer sauber nach DSGVO-Standard arbeitet, ist in der Schweiz fast immer auf der sicheren Seite. Es lohnt sich also nicht, zwei Systeme zu bauen. Bau das strengere, dann passt der Rest.
Die Einwilligung ist der Kern
Der wichtigste Satz: Du brauchst die Zustimmung der Person, bevor du ihr Werbung schickst. Newsletter zählen als Werbung, auch wenn sie nur Wissen enthalten, weil sie dein Geschäft fördern.
In der Praxis setzt du das mit dem Double-Opt-in um. Jemand trägt seine Adresse ein, bekommt eine Bestätigungsmail und klickt dort auf einen Link. Erst dann ist er auf der Liste. Das klingt nach einer Hürde, ist aber dein bester Schutz: Du hast einen sauberen Nachweis, dass die Person zugestimmt hat, und du fängst Tippfehler und fremde Adressen ab.
Diagnose-Frage: Könntest du für jeden Kontakt auf deiner Liste belegen, wann und wie er zugestimmt hat? Wenn nicht, fängst du besser mit einer frischen, sauber aufgebauten Liste an, statt eine alte Adresssammlung zu importieren.
Bestandskunden sind die eine Ausnahme
Es gibt einen Fall, in dem du auch ohne aktives Opt-in schreiben darfst: bestehende Kunden, die bei dir gekauft haben, zu ähnlichen eigenen Produkten, sofern sie der Nutzung nicht widersprochen haben und in jeder Mail einfach abbestellen können. Das ist eng gefasst. Im Zweifel holst du auch hier die Einwilligung, dann musst du nie nachdenken.
Was in jede Mail gehört
Drei Dinge sind Pflicht, und sie kosten dich nichts:
- Ein klar erkennbarer Absender. Die Person muss sofort sehen, von wem die Mail kommt.
- Ein funktionierender Abmeldelink in jeder Aussendung. Eine Abmeldung muss so einfach sein wie die Anmeldung.
- Ein Impressum mit deinen Kontaktdaten, in der Regel im Footer.
Dazu kommt die Transparenz beim Einsammeln: Beim Anmeldeformular erklärst du kurz, was die Person bekommt und verlinkst auf deine Datenschutzerklärung.
Die vier häufigsten Fehler
Erstens, gekaufte oder geschrubbte Listen. Adressen aus dubiosen Quellen haben nie zugestimmt. Finger weg, das ist der schnellste Weg zu Beschwerden und Zustellproblemen.
Zweitens, das stille Mitnehmen von Visitenkarten und Kontaktformular-Adressen auf die Newsletter-Liste. Wer dir eine Offerte-Anfrage schickt, hat keinem Newsletter zugestimmt.
Drittens, der fehlende oder versteckte Abmeldelink. Wer sich nicht leicht abmelden kann, klickt auf Spam, und das schadet deiner Zustellrate mehr als ein paar Abmeldungen.
Viertens, kein Nachweis. Dein Tool sollte protokollieren, wann jemand bestätigt hat. Jedes seriöse Newsletter-Tool kann das, du musst es nur eingeschaltet lassen.
So startest du sauber
Aktiviere Double-Opt-in in deinem Tool, schreib eine ehrliche Anmeldebeschreibung, verlinke die Datenschutzerklärung und richte Absender, Abmeldelink und Impressum einmal sauber ein. Danach denkst du nie wieder darüber nach und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: relevante Inhalte und der passende Kanal. Wie du von dort bis zum ersten Versand kommst, steht im Beitrag Newsletter für Unternehmer starten.
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